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Kann das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) wiederholt werden?

Eine einmalige Wiederholung des Staatsexamen ist möglich

  1. bei Nichtbestehen (§14 LPO I):
    • Wiederholung nur in den Fächern, die nicht bestanden wurden (dabei entfällt Notenverbesserung auch im anderen Fach).
  2. zur Notenverbesserung (§15 LPO I):
    • Wiederholung nur im Ganzen (Ausnahme dabei: EWS, Erweiterungsfach und Zulassungsarbeit)
    • ein Ausstieg ist jederzeit möglich (Prüfung ist dann nicht abgelegt,  ABER eine (weitere) Wiederholung nicht mehr möglich)
    • Wiederholung in EWS und Erweiterungsfach: besseres Ergebnis zählt automatisch
    • Wiederholung in den Fächern: PrüfungsteilnehmerIn entscheidet binnen eines Monats

Wiederholt werden muss bis spätestens zum übernächsten Termin (bei halbjährlicher Durchführung), Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung beim Prüfungsamt:

  • zur nächsten Prüfung: innerhalb von zwei Wochen nach Mitteilung der Prüfungsergebnisse
  • zur übernächsten Prüfung innerhalb der Anmeldefrist für diese Prüfung

Für die Anmeldung zur Wiederholung benötigen Sie lediglich das Online-Anmeldeformular. Diese Unterlagen müssen Sie beim Prüfungsamtes abgeben/einsenden. Vergessen Sie nicht zu unterschreiben!