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Wann ist die derzeitige Nachreichefrist?

Die aktuelle Nachreichefrist beträgt zwei Arbeitstage vor Ihrer ersten Einzelprüfung. Diese Angabe ist jedoch ohne Gewähr – Sie bekommen die endgültige Nachreichefrist nach der Anmeldung zum Staatsexamen mit der bedingten Zulassung per Post vom Kultusministerium mitgeteilt.