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Welche Formalia muss ich bei der Erstellung der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) einhalten?

  • In der Regel ist die Zulassungsarbeit in deutscher Sprache zu verfassen, soweit das Prüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst nicht vorher eine andere Sprache genehmigt hat.
  • Zulassungsarbeiten aus den Prüfungsfächern Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Latein, Griechisch, Russisch oder Spanisch können in der jeweiligen Sprache verfasst werden.
  • Generell gilt, dass die sprachliche Darstellung bei der Beurteilung mitgewertet wird.
  • Die Prüfungsteilnehmerin oder der Prüfungsteilnehmer muss versichern, dass er oder sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen benutzt hat. Zitate o. ä. müssen deutlich als solches gekennzeichnet sein und die Quelle benannt werden. Die Erklärung zur Zulassungsarbeit müssen Sie unterschreiben.
  • Die Zulassungsarbeit ist in leicht gebundener Form einzureichen und mit dem schulartspezifischen “Aufkleber” zu versehen.
  • Weitere Formvorgaben (z.B. Zeilenabstand, Schrifttyp, Fußnoten …) besprechen Sie bitte mit Ihrem/Ihrer BetreuerIn.