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Wie viele Exemplare der Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) muss ich abgeben?

Wenn Sie die Arbeit fertiggestellt haben, geben Sie bei Ihrer Betreuerin / Ihrem Betreuer i.d.R. zwei Exemplare  ab. Eines dieser Exemplare wird nach der Korrektur von der Betreuerin / dem Betreuer mit dem Gutachten an das Prüfungsamt gesandt.

Am besten Sie fragen Ihre Betreuerin / Ihren Betreuer, ob und in welcher Form (digitale  oder gebunde Version)  ggfs. weitere Exemplare der Zulassungsarbeit benötigt werden.