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Wie werden die einzelnen Prüfungsleistungen (Gymnasium) berechnet und gewichtet?

Alle Angaben ohne Gewähr! Rechtsverbindlich sind die in der LPO I beschriebenen Berechnungsschritte.

LPO I: §3 Fachnote, §4 Gesamtnote, §30 Durchschnittsnote, sowie die entsprechenden Fächerparagrafen §§61-84

 

Für die Berechnungen benötigen Sie

  • die nach der FAPO gewichteten Durchschnittswerte der in den Modulprüfungen an der Hochschule erzielten Noten der
    • erziehungswissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten EWS)
    • fachdidaktischen Leistungen (= Modulnoten FD)
    • fachwissenschaftlichen Leistungen (= Modulnoten FW)
  • die in der Ersten Staatsprüfung erzielte/n Note/n
    • in der abgelegten Erziehungswissenschaft (= Examensnote EWS)
    • in der Fachdidaktik (= Examensnote FD)
    • die (ggf. nach §30 LPO I bzw. den Fächerparagrafen gewichtete) Durchschnittsnote für die übrigen Leistungen  (= Examensnote FW)

 

 

Berechnung der Fachnote Erziehungswissenschaften (EWS)

Fachnote (EWS) {=} \dfrac{4 \cdot Modulnoten (EWS) + 6 \cdot Examensnoten (EWS)}{10}

 

Berechnung der Fachnote des Unterrichtsfach (UF) mit Fachdidatik (FD)

Fachnote (UF) {=}  \dfrac{8 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FW) + 6 \cdot Examensnoten (FW)}{10}) + 1 \cdot (\dfrac{4 \cdot Modulnoten (FD) + 6 \cdot Examensnoten (FD)}{10})}{9 }

 

Berechnung der Gesamtnote

Gesamtnote {=} \dfrac{Fachnote (EWS) + 3 \cdot Fachnote (UF 1) + 3 \cdot Fachnote (UF 2) + Note (Zulassungsarbeit)}{8}

 

Die einzelnen Durchschnittswerte und die Fachnoten werden jeweils auf zwei Dezimalstellen berechnet; die dritte Dezimalstelle bleibt unberücksichtigt.

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