Kaufmännisches Praktikum

Für Studierende mit dem Unterrichtsfach Wirtschaft:

An die Stelle des Betriebspraktikums tritt hier das kaufmännische Praktikum. Dieses umfasst für LA an Gymnasien vier Monate (§ 84 Abs. 1 Satz 2 LPO I // Bescheinigung) bzw. für das Lehramt an Grund- , Mittel- und Realschulen drei Monate  (§ 58 Abs. 1 Satz 2 LPO I).

Das Praktikum ist grundsätzlich in Betrieben durchzuführen, die nach Art und Einrichtung gemäß Berufsbildungsgesetz für die Berufsausbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung geeignet sind. Von den Studierenden ist während des Praktikums ein Berichtsheft zu führen, in dem mindestens wöchentlich die ausgeführten Tätigkeiten aufgezeichnet werden. Vor dem Staatsexamen ist es, eigenhändig unterschrieben und mit dem Bestätigungsvermerk der Firma versehen, vorzulegen.