Orientierungspraktikum
Das Orientierungspraktikum soll vor Beginn des Studiums, es muss spätestens vor Beginn des pädagogisch-didaktischen Schulpraktikums abgeleistet werden. Dauer:
3 – 4 Wochen Schulen:
Das Orientierungspraktikum muss an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten (davon mindestens eine Woche an einer Mittelschule oder an einem Förderzentrum) abgeleistet werden. Mindestens eine dieser Schule muss eine öffentliche oder staatlich anerkannte privaten Schule sein.
Für die Ablegung des Praktikums vor dem SoSe 2023 treffen noch andere Regelungen zu – wenden Sie sich im Zweifel am besten direkt an das für Sie zuständige Praktikumsamt.
Studieninteressierte wenden sich direkt an die Schulen, an denen sie das Praktikum ableisten möchten. Bescheinigung: Die ausgefüllte Bescheinigung verbleibt bei den Studierenden und ist der zuständigen Stelle bei der Anmeldung für das pädagogisch-didaktische Praktikum vorzulegen. Anerkennungsmöglichkeiten:
Mindestens einjährige Tätigkeiten in Einrichtungen von Trägern der Jugendarbeit oder Jugendhilfe können auf Antrag beim zuständigen Praktikumsamt die Dauer des Praktikums auf zwei Wochen verkürzen. Für die verbleibenden zwei Wochen gelten obenstehende Rahmenbedingungen.
Betriebspraktikum / Kaufmännisches Praktikum
Betriebspraktikum
Alle Lehramtsstudierenden müssen ein Betriebspraktikum in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb im Umfang von acht Wochen ableisten, um einen Einblick in das Berufsleben außerhalb der Institution Schule zu erhalten. Den Praktikumsplatz sucht man sich selbst, eine Anmeldung oder Vermittlung über die Universität findet nicht statt. Wichtig ist, dass das Praktikum keine pädagogische Tätigkeit umfasst. Die vorgeschriebene Praxiserfahrung kann man auch durch eine qualifizierte Ferienarbeit erwerben, die über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet. Der Praktikumsnachweis ist spätestens zum Ersten Staatsexamen erforderlich. Das Betriebspraktikum kann in einzelne Abschnitte von jeweils mindestens zwei Wochen aufgeteilt werden.Sonderform „Kaufmännisches Praktikum“ für Studierende mit dem Unterrichtsfach Wirtschaft:
An die Stelle des Betriebspraktikums tritt hier das kaufmännische Praktikum. Dieses umfasst für LA an Gymnasien vier Monate (§ 84 Abs. 1 Satz 2 LPO I // Bescheinigung) bzw. für das Lehramt an Grund- , Mittel- und Realschulen drei Monate (§ 58 Abs. 1 Satz 2 LPO I). Das Praktikum ist grundsätzlich in Betrieben durchzuführen, die nach Art und Einrichtung gemäß Berufsbildungsgesetz für die Berufsausbildung im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung geeignet sind. Von den Studierenden ist während des Praktikums ein Berichtsheft zu führen, in dem mindestens wöchentlich die ausgeführten Tätigkeiten aufgezeichnet werden. Vor dem Staatsexamen ist es, eigenhändig unterschrieben und mit dem Bestätigungsvermerk der Firma versehen, vorzulegen.Pädagogisch-didaktisches Praktikum
Pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum
Dieses Praktikum umfasst 150 – 160 Stunden. Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum setzt das Orientierungspraktikum voraus und ist Zulassungsvoraussetzung zum Staatsexamen in den Erziehungswissenschaften. Grundschule / Mittelschule: Das Praktikum wird zwingend in zwei Teilen als schulpädagogisches Blockpraktikum und als fachdidaktisches Blockpraktikum mit jeweils 3 LP angeboten.- Das schulpädagogische Blockpraktikum kann im Lehramt an Grundschulen als Teil der Grundlagen- und Orientierungsprüfung (GOP) gewählt werden. Daher sollte es nach dem 1. oder 2. Semester abgeleistet werden. Es dauert 15 Tage.
- Das fachdidaktische Blockpraktikum kann frühestens nach dem 2. und sollte spätestens nach dem 4. Semester abgelegt werden. Es dauert ebenfalls 15 Tage und wird in einem der drei Fächer der Fächergruppe abgeleistet.
Studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum
Studienbegleitendes-fachdidaktisches Praktikum
Dieses Praktikum findet während eines Semesters einmal pro Woche statt und umfasst dabei mindestens vier Stunden Unterricht einschließlich Besprechung. Dazu findet eine obligatorisch zu besuchende fachdidaktische Begleitveranstaltung statt. Grundschule: Das Praktikum findet nur im Wintersemester statt. Es ist im 3. oder 5. Semester im gewählten Unterrichtsfach abzuleisten. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt, dort und am schwarzen Brett werden auch die Fristen bekanntgegeben. Mittelschule: Das Praktikum findet nur im Wintersemester statt. Es ist im 3. oder 5. Semester im gewählten Unterrichtsfach abzuleisten. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Praktikumsamt, dort und am schwarzen Brett werden auch die Fristen bekanntgegeben. Realschule: Studierende dieser Lehramtsstudiengänge sollen das Praktikum nicht vor dem 3. und nach Möglichkeit nicht nach dem 5. Semester ableisten. Es muss zwingend in einem der studierten Unterrichtsfächer (nicht im Erweiterungsfach!) abgeleistet werden. Die Anmeldung erfolgt beim betreffenden Praktikumsamt für Realschulen. Der Anmeldeschluss ist der 15.04. eines Jahres für das folgende Winter- und das darauf folgende Sommersemester. Beachten Sie: Bei manchen Fächern findet das Praktikum nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester statt. Genaueres erfahren Sie bei den Beratenden der jeweiligen Fächer. Dies kann u. U. auch zu längeren Wartezeiten (über ein Jahr!) führen. Angebot der Fächer im Lehramt Realschule (Angaben ohne Gewähr) Angebot nur im Wintersemester: Biologie, Chemie, Französisch, Geographie, Informatik, Kunst, Musik, Physik, Politik und Gesellschaft, Sport (männlich/weiblich) sowie WirtschaftswissenschaftMathematik (Die RS-Studierenden sollten zumindest im 5. Fachsemester sein.) Angebot nur im Sommersemester: Evangelische Religionslehre Angebot im Winter- und Sommersemester: Germanistik und Englisch Gymnasium: Studierende dieser Lehramtsstudiengänge sollen das Praktikum nicht vor dem 3. und nach Möglichkeit nicht nach dem 5. Semester ableisten. Es muss zwingend in einem der studierten Unterrichtsfächer (nicht im Erweiterungsfach!) abgeleistet werden. Die Anmeldung erfolgt beim betreffenden Praktikumsamt für Gymnasien. Der Anmeldeschluss ist der 15.04. eines Jahres für das folgende Winter- und das darauf folgende Sommersemester. Beachten Sie: Bei manchen Fächern findet das Praktikum nur im Wintersemester bzw. nur im Sommersemester statt. Genaueres erfahren Sie bei den Beratern der jeweiligen Fächer. Dies kann u. U. auch zu längeren Wartezeiten (über ein Jahr!) führen. Angebot der Fächer im Lehramt Gymnasium
(Da diesbezüglich auch Änderungen erfolgen können, sind die Angaben ohne Gewähr.) Angebot nur im Sommersemester:
ab Schuljahr 2017/18 Mathematik (Die GY-Studierenden sollten zumindest im 7. Fachsemester sein.)
Zusätzliches studienbegleitendes Praktikum (nur Lehramt GS und MS)
Lehr:werkstatt (nur Lehramt RS und GYM)
Praktika im Lehramt
Ich möchte anstelle von Orientierungs- und pädagogisch-didaktischem Praktikum lieber die Lehr:werkstatt absolvieren. Wie muss ich vorgehen?
Kann ich mir meinen Nebenjob / meine qualifizierte Ferienarbeit oder ähnliches als Betriebspraktikum anerkennen lassen?
Die Prüfung der Anerkennung Ihres Nebenjobs / Ihrer qualifizierten Ferienarbeit oder ähnlichem als Betriebspraktikum wird ausschließlich durch das Praktikumsamt direkt vorgenommen.
Beachten Sie dabei, dass diese Tätigkeit in einem Produktions-, Weiterverarbeitungs-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb stattgefunden haben muss.
Um eine Prüfung der Anerkennung zu erleichtern, ist es sinnvoll, die Tätigkeit stichpunktartig zu beschreiben. Wichtig ist, dass Ihr Nebenjob / Ihre qualifizierte Ferienarbeit oder ähnliches keine pädagogische Tätigkeit umfasst, über Kassieren, Kaffee kochen, Lagerarbeiten etc. hinausgeht und Ihnen einen Einblick in innerbetriebliche Abläufe (z. B. Personalplanung, o. ä.) bietet.
Kann ich Praktika auch außerhalb von Bayern absolvieren?
Wenn Sie Praktika in einem anderen Bundesland als Bayern oder im Ausland machen möchte, so müssen Sie im Vorfeld mit dem Praktikumsamt klären, ob und in welchem Umfang dies möglich ist.
Muss ich vor Studienbeginn ein Praktikum ableisten?
Wie kann ich mir etwas als Praktikum anerkennen lassen?
Gegebenenfalls haben Sie schon Praktika abgeleistet oder eine Berufsausbildung absolviert: die Prüfung, ob diese auf das nun studierte Lehramt übertragbar sind, wird durch das zuständige Praktikumsamt vorgenommen.
- Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
- Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken
- Praktikumsamt für LA Mittelschule
- Praktikumsamt für LA Grundschule
Die Anerkennungsbescheide Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt für GS/MS bzw. RS/GYM ein.
Regulär während des Studiums absolvierte Praktika, die auf dem offiziellen Formblatt bestätigt wurden, benötigen i. d. R. keine gesonderte Anerkennung.
Reichen Sie in diesem Fall einfach die Teilnahmebestätigung rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt für GS/MS bzw. RS/GYM ein – sollte es Nachfragen oder Unstimmigkeiten geben, haben Sie so immer noch die Möglichkeit nachzusteuern.
Wo gebe ich meine Praktikumsbescheinigungen ab?
Bitte verwenden Sie die praktikumsspezifischen Bescheinigungen und geben diese beim zuständigen Prüfungsamt der FAU ab, dort werden die abgeleisteten Praktika in campo eingetragen.
- 16. November 2026 15:00 – 17:00
Praktika im Lehramt – Infos und Antworten | LA RS und GYM
Praktika in der LPO I Bekanntmachungen des Kultusministeriums:
- Betriebs- und Orientierungspraktikum (für alle Lehrämter):
Organisation des Betriebs- und Orientierungspraktikums für die Lehrämter an öffentlichen Schulen (Stand: Mai 2022) - pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und zum studienbegleitenden-fachdidaktischen Praktikum für die Lehrämter an Grund- und Mittelschulen:
Organisation der Praktika für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I (Stand: Juni 2019) - pädagogisch-didaktischen Schulpraktikum und zum studienbegleitenden-fachdidaktischen Praktikums an Gymnasien und Realschulen:
Organisation der Praktika für das Lehramt an Gymnasien und für das Lehramt an Realschulen im Rahmen der Lehramtsprüfungsordnung I (Stand: Juli 2014)
- Praktikumsamt für Lehramt an Realschulen
- Praktikumsamt für Lehramt an Grund- und Mittelschulen
- Praktikumsamt für Lehramt an Gymnasien
Bitte lassen Sie sich die Ableistung der Praktika ausschließlich auf dem Formblatt bescheinigen, das bei dem für Sie zuständigen Praktikumsamt zum Download bereitgestellt wird.
Fragen zu Anerkennungen von Praktika können ausschließlich die Verantwortlichen in den Praktikumsämtern beantworten.
Die Verbuchung der regelgerecht bescheinigten Praktika bzw. der Anerkennungen nimmt das für Sie zuständige Prüfungsamt vor.
Hinweise, Kontakte und Downloads der Praktikumsämter: