Stimmt es, dass es keine Maximalstudiendauer im Lehramt (mehr) gibt?

Stimmt es, dass es keine Maximalstudiendauer im Lehramt (mehr) gibt?

Ja, seit dem Prüfungstermin Herbst 2025 wird die sogenannte „Meldefrist“ nach LPO I (§31, Abs. 2) nicht mehr angewandt, die bisher indirekt die Maximalstudiendauer im Lehramt begrenzt hat.

Die bayerischen Universitäten stehen aktuell im Austausch, um gemeinsam ein einheitliches Vorgehen zur Begrenzung der Studienzeit zu diskutieren, das die Universitäten dann in ihre Prüfungsordnungen übersetzen können.

Bis dahin greift an der FAU die sog. Imma-Satzung (§11, Abs. 5, Satz 2, 4.), nach der Studierende exmatrikuliert werden können, die das Studium nicht aufnehmen bzw. nicht ordnungsgemäß betreiben.