Referendariat, Einstellungschancen und Verbeamtung

Vorbereitungsdienst (= Referendariat)

Zulassungsvoraussetzung für das Referendariat ist das Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung. Mit dem Eintritt ins Referendariat ist das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Ihre primäre Anlaufstelle für Informationen und Fragen.

Im Referendariat geht es darum, unter Anleitung Ihr Wissen und Können aus dem Studium praktisch anzuwenden und Unterrichtserfahrung zu sammeln. Durch die zunehmende Übernahme von Verantwortung wachsen Sie im Laufe der zwei Schuljahre in Ihre Rolle als vollwertige Lehrkraft hinein. Das Referendariat endet mit der Zweiten Staatsprüfung.

Am ersten Tag des Vorbereitungsdienstes werden Sie zur Beamtin oder zum Beamten auf Widerruf mit den entsprechenden Rechten und Pflichten ernannt. Sie sind damit Lehramtsanwärterin bzw. Lehramtsanwärter.

Einstellungschancen

Die Festeinstellung in den bayerischen staatlichen Schuldienst erfolgt nach dem Leistungsprinzip, d. h. ausschließlich anhand der Gesamtprüfungsnote des Bewerbers bzw. der Bewerberin. Der Bedarf an Lehrkräften variiert dabei je nach Schulart bzw. Fächerkombination. Voraussagen über den voraussichtlichen Lehrkräftebedarf veröffentlicht das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus jährlich in einer „Prognose zum Lehrerbedarf in Bayern„.

Beschäftigungsarten

Übersicht zu den Arten der Anstellung als bayerische Lehrkraft

In Zusammenarbeit mit Seminarlehrkräften bzw. Seminarleitungen bieten wir einmal jährlich im Sommersemester Informationsveranstaltungen zum Referendariat an.

Informationsveranstaltungen

    Keine bevorstehenden Veranstaltungen.

    Informationen des Kultusministeriums zum Vorbereitungsdienst für das Lehramt an