Bachelorabschluss im Lehramt
Lehramtsstudierende der FAU können für die im Lehramtsstudium absolvierten Leistungen den akademischen Grad „Bachelor“ erwerben:
- Studierende der Lehramtsstudiengänge Grund-, Mittel- und Realschule erhalten unabhängig von der Fächerwahl und dem Themengebiet der Zulassungsarbeit einen Bachelor of Education.
- Bei Studierenden des Lehramtsstudiengangs Gymnasium hängt der verliehene Bachelorgrad von der studierten Fächerkombination ab (vgl. §31 LAPO): Für die meisten Fächerkombinationen ist dies der Bachelor of Arts, lediglich bei einem Studium rein naturwissenschaftlicher Fächer wird der Bachelor of Science verliehen (Details zum Bachelor of Science –> FAQ).
Voraussetzungen und Vorgehen
Lehramt Grund-, Mittel- und Realschule:
- abgeschlossene Module im Umfang von 170 LP
- Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP
Lehramt Gymnasium:
- abgeschlossene Module im Umfang von 170 LP
(nach den Vorgaben der LAPO sowie der FAPOs –> FAQ) - Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP
Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit
Die Zulassungsarbeit kann dabei als Bachelorarbeit anerkannt werden. Dafür muss die betreuende Person ein gesondertes Gutachten erstellen: Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes zum Download.
Um das Bachelorzeugnis ausgestellt zu bekommen, müssen Sie zusätzlich einen „Antrag auf Verleihung eines Bachelor-Grades“ beim Prüfungsamt abgeben. Bitte reichen Sie diesen Antrag erst ein, wenn das gesonderte Gutachten erstellt wurde und beim Prüfungsamt vorliegt.
Das Bachelorzeugnis kann bei Vorliegen der erforderlichen Leistungen (–> FAQ zu den Voraussetzungen) bereits mit Ablauf des sechsten Semesters beantragt werden. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach dem Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung gestellt werden (§ 31 (6), Satz 3 der LAPO).
BAföG
Mit der Verleihung des Bachelorabschlusses erlischt i. d. R. der Anspruch auf den Bezug von BAföG bis zur Aufnahme eines Masterstudiums, das u. U. wieder förderfähig sein kann. Nutzen Sie die verlängerte Antragsfrist (s. o.), wenn Sie Ihr Lehramtsstudium regulär abschließen möchten.
Die Zulassungsarbeit kann als Bachelorarbeit anerkannt werden. Dafür muss die Betreuerin oder der Betreuer ein gesondertes Gutachten erstellen: Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes zum Download.
Bei der Antragstellung müssen dem Prüfungsamt folgende Prüfungsleistungen nachgewiesen werden:
Lehramt Grund-, Mittel- und Realschule:
- abgeschlossene Module im Umfang von 170 LP
- Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP
Lehramt Gymnasium:
- abgeschlossene Module im Umfang von 170 LP (nach den Vorgaben der LAPO sowie der FAPOs –> FAQ)
- Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP
Zulassungsarbeit als Bachelorarbeit
Die Zulassungsarbeit kann dabei als Bachelorarbeit anerkannt werden. Dafür muss die Betreuerin oder der Betreuer ein gesondertes Gutachten erstellen: Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes zum Download.
Im gymnasialen Lehramtsstudium kann ein B. Sc. nur in den folgenden Fächerkombinationen verliehen werden:
- Biologie, Chemie
- Biologie, Informatik
- Chemie, Informatik
- Informatik, Mathematik
- Informatik, Physik
- Mathematik, Physik
Zusätzlich gilt: Um den B. Sc. zu erhalten, dürfen Sie Ihre Schriftliche Hausarbeit (Zula) nicht in den Erziehungswissenschaften und nur in Ausnahmefällen in der Fachdidaktik schreiben. Wählen Sie mit einer rein naturwissenschaftlichen Fächerkombination ein erziehungswissenschaftliches Thema für Ihre schriftliche Hausarbeit erhalten Sie einen B. Ed.. Bei einer fachdidaktischen Ausrichtung entscheidet der thematische Schwerpunkt der Arbeit über die Art des Bachelorgrades.
Lehramtsstudierende der FAU (Grund-, Mittel- und Realschule sowie Gymnasium) können für die im Lehramtsstudium absolvierten Leistungen den akademischen Grad “Bachelor” erwerben. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (–> FAQ zu den Voraussetzungen) ist dafür lediglich ein Antrag beim Prüfungsamt erforderlich.
Externen Studierenden, die ihr komplettes Lehramtsstudium an einer anderen Universität absolviert haben, kann kein lehramtsbezogenes Bachelorzeugnis der FAU ausgestellt werden.
Studierende, die erst im Verlauf Ihres Lehramtsstudiums an die FAU wechseln, müssen mind. 30 ECTS an der FAU erbracht haben, um ein Bachelorzeugnis beantragen zu können. Die Einschreibung erfolgt dabei (bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen) in den entsprechenden Lehramtsstudiengang – einen gesonderten Bachelorstudiengang für die oben genannten Lehrämter gibt es nicht.
Für die Beantragung des Bachelorzeugnisses müssen im gymnasialen Lehramt zusätzlich zur Bachelorarbeit im Umfang von 10 LP folgende Leistungen in erfolgreich abgeschlossenen Module nachgewiesen werden:
- 70 LP je Fach der gewählten Fächerverbindung entsprechend der Belegungsempfehlungen für die Semester 1-6 der FAPOs
- 5 LP im Fach Allgemeine Pädagogik
- 5 LP im Fach Schulpädagogik
- 5 LP im Fach Psychologie
- 5 LP je Fachdidaktik der gewählten Fächerverbindung
- 6 LP für das Pädagogisch-didaktische Schulpraktikum
Informationsveranstaltungen
- 22. Januar 202510:00 – 11:00
Zulassungsarbeit und Bachelor im Lehramt – Infos und Antworten | LA RS und GYM
Fristen
Das Bachelorzeugnis kann bei Vorliegen der erforderlichen Leistungen (–> FAQ zu den Voraussetzungen) bereits mit Ablauf des sechsten Semesters beantragt werden. Der Antrag muss spätestens ein Jahr nach dem Bestehen der Ersten Lehramtsprüfung gestellt werden (§ 31 (6), Satz 3 der LAPO).