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Wechsel und Anerkennung

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Wechsel und Anerkennung

Für einen Studiengangwechsel, d. h. die Änderung Ihrer Fächerkombination und/oder Ihrer studierten Schulart müssen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Studiengangwechsel bei der Studierendenverwaltung einreichen.
Ein Studiengangwechsel in ein Fach ohne Zulassungsbeschränkung und Voranmeldeverfahren ist ab der Rückmeldung bis zum Vorlesungsbeginn möglich.
Wenn Sie Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium übertragen lassen wollen, ist meist eine formelle Anerkennung erforderlich.

Hinweise:

  • Ein Wechsel ins 1. Fachsemester ist immer nur zum Wintersemester möglich. Ein Wechsel in ein höheres Fachsemester (aufgrund angerechneter Vorleistungen) ist unter bestimmten Bedingungen auch zum Sommersemester möglich.
  • Sie müssen auch bei einem Wechsel die Modalitäten zur Einschreibung (Voranmeldeverfahren, Uni-NC, etc.) des neuen Faches beachten.
  • Wenn Sie nur eines Ihrer Fächer wechseln, starten Sie mit dem neuen Fach i. d. R. im 1. Fachsemester – beim anderen Fach wird die Fachsemesterzahl ganz regulär weitergezählt. (–> Folgen)

Auch die Hinzunahme eines Erweiterungsfachs bzw. von Zusatzstudien stellt formal einen Studiengangwechsel dar. Lesen Sie hierzu aber unter dem Stichwort Erweiterungsfach nach.

Die Zulassungsarbeit kann als Bachelorarbeit anerkannt werden. Dafür muss die Betreuerin oder der Betreuer ein gesondertes Gutachten erstellen: Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes für GS/MS bzw. RS/GYM zum Download.

Wenn Sie nur eines Ihrer Fächer wechseln, starten Sie mit dem neuen Fach i. d. R. im 1. Fachsemester – beim anderen Fach wird die Fachsemesterzahl ganz regulär weitergezählt. Dies hat Konsequenzen für die Betrachtung von Studienfristen:

GOP: Sobald Sie im Fach mit dem höheren Fachsemester das dritte Fachsemester beendet haben, wird geprüft, ob Sie die GOP-Regelungen für dieses Fach erfüllen. Die Gesamt-GOP wird erst überprüft, wenn Sie auch mit dem anderen Fach das dritte Fachsemester abgeschlossen haben.

Maximalstudiendauer: Da Sie das Examen in den beiden Fächern Ihrer Fächerkombination gemeinsam ablegen müssen, wird für die Maximalstudiendauer das niedrigere Fachsemester betrachtet.

Freiversuch im Examen: Abweichend von der GOP und der Maximalstudiendauer werden beim Freiversuch nicht die Fachsemester sondern die Hochschulsemester (= Semester, die Sie – unabhängig vom Fach – insgesamt an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren) betrachtet. Diese ändert sich bei einem Fachwechsel nicht, sondern wird einfach weitergezählt.

Für einen Studiengangswechsel müssen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Studiengangwechsel bei der Studierendenverwaltung einreichen.

Laden Sie sich vorher eine Übersicht über Ihre absolvierten Leistungen aus Campo herunter und sichern Sie diese lokal. Wenn Sie Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium übertragen lassen wollen, ist meist eine formelle Anerkennung erforderlich.

Bei einem Wechsel des Studiengangs/Studienfachs/der Hochschule können Sie Ihre bisherigen Studienleistungen (Module und ggf. die Bachelorarbeit) bei den Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Faches für das Fach bzw. den freien Bereich anrechnen lassen. Diese entscheiden anhand inhaltlicher Kriterien, ob eine Anerkennung möglich ist und falls ja, in welchem Umfang.

Die Kontaktdaten der Prüfungsbeauftragten finden Sie unter:

  • Prüfungsbeauftragte LA Gymnasium
  • Prüfungsbeauftragte LA Realschule
  • Prüfungsbeauftragte LA Grundschule
  • Prüfungsbeauftragte LA Mittelschule

Achten Sie bei E-Mail-Anfragen an die Prüfungsbeauftragten auf die Qualität und Lesbarkeit Ihrer eingescannten Unterlagen.

Für die Anerkennung benötigen Sie:

  • einen ausgefüllten Antrag auf Anerkennung für die Schulart, in die Sie wechseln möchten
    • LA GYM und RS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
    • LA GS und MS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
    • Lehramtsbezogener Masterstudiengang Gymnasium (M. Ed.):
      Bitte verwenden Sie das Formular für das Lehramt Gymnasium.
  • eine zertifizierte Übersicht über die Leistungen, die Sie sich anerkennen lassen möchten (z. B. aus dem Notenverwaltungssystem Ihrer Universität)
    Bitte verzichten Sie darauf nur Ausschnitte aus dem Dokument zu schicken: eine eindeutige Zuordnung ist dann nicht mehr möglich!
  • ggf. Nachweise zu den Inhalten und dem Umfang der erbrachten Leistungen
    Falls Sie nicht innerhalb der FAU Erlangen-Nürnberg wechseln: Bitte legen Sie die Modulbeschreibungen der absolvierten Module vor.

Nachdem Sie die Anträge auf Anerkennungen von den Prüfungsbeauftragten zurück erhalten haben, reichen Sie die ausgefüllten Formulare im für Sie zuständigen Prüfungsamt für GS/MS bzw. RS/GYM ein. Manche Prüfungsbeauftragte senden die Anerkennungen auch direkt an das Prüfungsamt und geben Ihnen kurz Bescheid.

Ausnahme: Beim lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium (M. Ed.) verwenden Sie zwar das Formular für Lehramt Gymnasium, senden die von den Prüfungsbeauftragten ausgefüllten Anerkennungsbescheide aber abweichend vom üblichen Vorgehen per Mail an die Geschäftsstelle des ZfL anstatt an das Prüfungsamt.

Gegebenenfalls haben Sie schon Praktika abgeleistet oder eine Berufsausbildung absolviert: die Prüfung, ob diese auf das nun studierte Lehramt übertragbar sind, wird durch das zuständige Praktikumsamt vorgenommen.

  • Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken
  • Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken
  • Praktikumsamt für LA Mittelschule
  • Praktikumsamt für LA Grundschule

Die Anerkennungsbescheide Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt für GS/MS bzw. RS/GYM ein.

Regulär während des Studiums absolvierte Praktika, die auf dem offiziellen Formblatt bestätigt wurden, benötigen i. d. R. keine gesonderte Anerkennung.

Reichen Sie in diesem Fall einfach die Teilnahmebestätigung rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt für GS/MS bzw. RS/GYM ein – sollte es Nachfragen oder Unstimmigkeiten geben, haben Sie so immer noch die Möglichkeit nachzusteuern.

Was muss ich für die Anerkennung meiner Zulassungsarbeit (schriftliche Hausarbeit) als Bachelorarbeit unternehmen?
Die Zulassungsarbeit kann als Bachelorarbeit anerkannt werden. Dafür muss die Betreuerin oder der Betreuer ein gesondertes Gutachten erstellen: Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes für GS/MS bzw. RS/GYM zum Download.
Welche Fristen gelten für mich, wenn ich durch einen Fachwechsel in unterschiedlichen Fachsemestern bin?
Wenn Sie nur eines Ihrer Fächer wechseln, starten Sie mit dem neuen Fach i. d. R. im 1. Fachsemester – beim anderen Fach wird die Fachsemesterzahl ganz regulär weitergezählt. Dies hat Konsequenzen für die Betrachtung von Studienfristen: GOP: Sobald Sie im Fach mit dem höheren Fachsemester das dritte Fachsemester beendet haben, wird geprüft, ob Sie die GOP-Regelungen für dieses Fach erfüllen. Die Gesamt-GOP wird erst überprüft, wenn Sie auch mit dem anderen Fach das dritte Fachsemester abgeschlossen haben. Maximalstudiendauer: Da Sie das Examen in den beiden Fächern Ihrer Fächerkombination gemeinsam ablegen müssen, wird für die Maximalstudiendauer das niedrigere Fachsemester betrachtet. Freiversuch im Examen: Abweichend von der GOP und der Maximalstudiendauer werden beim Freiversuch nicht die Fachsemester sondern die Hochschulsemester (= Semester, die Sie – unabhängig vom Fach – insgesamt an einer deutschen Hochschule immatrikuliert waren) betrachtet. Diese ändert sich bei einem Fachwechsel nicht, sondern wird einfach weitergezählt.
Welche Schritte sind bei einem Studiengangswechsel erforderlich?
Für einen Studiengangswechsel müssen Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Antrag auf Studiengangwechsel bei der Studierendenverwaltung einreichen. Laden Sie sich vorher eine Übersicht über Ihre absolvierten Leistungen aus Campo herunter und sichern Sie diese lokal. Wenn Sie Leistungen aus Ihrem bisherigen Studium übertragen lassen wollen, ist meist eine formelle Anerkennung erforderlich.
Wie kann ich mir bei einem Wechsel Studienleistungen anerkennen lassen?
Bei einem Wechsel des Studiengangs/Studienfachs/der Hochschule können Sie Ihre bisherigen Studienleistungen (Module und ggf. die Bachelorarbeit) bei den Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Faches für das Fach bzw. den freien Bereich anrechnen lassen. Diese entscheiden anhand inhaltlicher Kriterien, ob eine Anerkennung möglich ist und falls ja, in welchem Umfang. Die Kontaktdaten der Prüfungsbeauftragten finden Sie unter: Prüfungsbeauftragte LA Gymnasium Prüfungsbeauftragte LA Realschule Prüfungsbeauftragte LA Grundschule Prüfungsbeauftragte LA Mittelschule Achten Sie bei E-Mail-Anfragen an die Prüfungsbeauftragten auf die Qualität und Lesbarkeit Ihrer eingescannten Unterlagen. Für die Anerkennung benötigen Sie: einen ausgefüllten Antrag auf Anerkennung für die Schulart, in die Sie wechseln möchten LA GYM und RS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen LA GS und MS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen Lehramtsbezogener Masterstudiengang Gymnasium (M. Ed.): Bitte verwenden Sie das Formular für das Lehramt Gymnasium. eine zertifizierte Übersicht über die Leistungen, die Sie sich anerkennen lassen möchten (z. B. aus dem Notenverwaltungssystem Ihrer Universität) Bitte verzichten Sie darauf nur Ausschnitte aus dem Dokument zu schicken: eine eindeutige Zuordnung ist dann nicht mehr möglich! ggf. Nachweise zu den Inhalten und dem Umfang der erbrachten Leistungen Falls Sie nicht innerhalb der FAU Erlangen-Nürnberg wechseln: Bitte legen Sie die Modulbeschreibungen der absolvierten Module vor. Nachdem Sie die Anträge auf Anerkennungen von den Prüfungsbeauftragten zurück erhalten haben, reichen Sie die ausgefüllten Formulare im für Sie zuständigen Prüfungsamt für GS/MS bzw. RS/GYM ein. Manche Prüfungsbeauftragte senden die Anerkennungen auch direkt an das Prüfungsamt und geben Ihnen kurz Bescheid. Ausnahme: Beim lehramtsbezogenen Masterstudiengang Gymnasium (M. Ed.) verwenden Sie zwar das Formular für Lehramt Gymnasium, senden die von den Prüfungsbeauftragten ausgefüllten Anerkennungsbescheide aber abweichend vom üblichen Vorgehen per Mail an die Geschäftsstelle des ZfL anstatt an das Prüfungsamt.
Wie kann ich mir etwas als Praktikum anerkennen lassen?
Gegebenenfalls haben Sie schon Praktika abgeleistet oder eine Berufsausbildung absolviert: die Prüfung, ob diese auf das nun studierte Lehramt übertragbar sind, wird durch das zuständige Praktikumsamt vorgenommen. Praktikumsamt für die Gymnasien in Mittelfranken Praktikumsamt für die Realschulen in Mittelfranken Praktikumsamt für LA Mittelschule Praktikumsamt für LA Grundschule Die Anerkennungsbescheide Ihrer Praktika reichen Sie im entsprechenden Prüfungsamt für GS/MS bzw. RS/GYM ein. Regulär während des Studiums absolvierte Praktika, die auf dem offiziellen Formblatt bestätigt wurden, benötigen i. d. R. keine gesonderte Anerkennung.Reichen Sie in diesem Fall einfach die Teilnahmebestätigung rechtzeitig bei Ihrem zuständigen Prüfungsamt für GS/MS bzw. RS/GYM ein – sollte es Nachfragen oder Unstimmigkeiten geben, haben Sie so immer noch die Möglichkeit nachzusteuern.

Informationsveranstaltungen

  • 23. Juni 202511:00 – 12:00
    Wechsel und Anerkennung – Infos und Antworten | LA RS und GYM
  • 16. Juli 202510:00 – 11:00
    Wechsel und Anerkennung – Infos und Antworten | LA RS und GYM

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Fristen

FAU-Studierende, die bei bestehender Immatrikulation in ein Fach ohne Zulassungsbeschränkung und Voranmeldeverfahren wechseln wollen, können diesen Wechsel ab der Rückmeldung bis zum Vorlesungsbeginn bei der Studierendenverwaltung beantragen.

Wechseln Sie von einer anderen Universität an die FAU (oder umgekehrt), so sind die normalen Einschreibefristen zu beachten.

Anträge:

  • Antrag auf Studiengangwechsel
  • LA GYM und RS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen
  • LA GS und MS: Antrag auf Anerkennung von Leistungen

Ansprechpersonen für die Anerkennungen von Prüfungsleistungen:

  • Prüfungsbeauftragte LA Grundschule
  • Prüfungsbeauftragte LA Mittelschule
  • Prüfungsbeauftragte LA Realschule
  • Prüfungsbeauftragte LA Gymnasium

 

Studienberatung | LA GS und MS

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Regensburger Straße 160
90478 Nürnberg
Studienberatung | LA RS und GYM

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Bismarckstraße 1
91054 Erlangen
  • Telefon: +49 9131 85-71219
  • E-Mail: zfl-studienberatung@fau.de
Studierendenverwaltung der FAU

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91054 Erlangen
  • Telefon: +49 9131 85-71224
  • E-Mail: studierendenverwaltung@fau.de

 

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