Erweiterungsfach
Es ist in allen Lehramtsstudiengängen möglich, die Lehrbefugnis für zusätzliche Unterrichtsfächer zu erlangen. Für das zusätzliche Fach gibt es keine Kombinationsvorgaben – Sie können hier frei wählen, solange Ihre Hochschulzugangsberechtigung dieses Fach einschließt.
Die Website Erweiterungsstudium im Lehramt | Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg bietet eine aktuelle Übersicht der an der FAU angebotenen Erweiterungsfächer.
In der LPO I finden sich bei jeder Schulart und dem jeweiligen Fach Angaben, welche Module Studierende absolvieren müssen, um zum Staatsexamen zugelassen zu werden.
In vielen Erweiterungsfächern sind keine Zulassungsvoraussetzungen für die Erste Staatsprüfung aufgeführt. Sie schreiben aber trotzdem das „normale“ Examen und erwerben auch die volle Lehrbefugnis für dieses Fach.
Zulassungsbeschränkungen sowie Eignungsprüfungen gelten für die Erweiterungsfächer genauso wie für dieselben Fächer als Teil der regulären Fächerkombination. Eine Einschreibung ist nur dann verpflichtend, wenn Studienleistungen nach LPO I erbracht werden müssen, bietet jedoch häufig (organisatorische) Vorteile.
Für einige Erweiterungsfächer gibt es bei der Einstellung in den Staatsdienst einen Notenbonus. Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst veröffentlicht regelmäßig die aktuellen Bonus-Regelungen für die Erweiterungsfächer (–> Weiterführende Links).
Die Höhe dieses Bonus hängt davon ab, ob das Fach grundständig oder nachträglich erweitert wurde.
Grundständige Erweiterung
- Ablegen der Ersten Staatsprüfung im Erweiterungsfach spätestens im ersten Jahr des Referendariats
- Ablegen der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach am Ende des Referendariats
Nachträgliche Erweiterung
- Ablegen der Ersten Staatsprüfung im Erweiterungsfach vor, während und nach dem Referendariat möglich
- keine Zweite Staatsprüfung im Erweiterungsfach
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie ein Erweiterungsfach haben, werden zwei Einstellungsnoten berechnet – eine unter Berücksichtigung der Note des Erweiterungsfachexamens und des ggf. vorhandenen Bonus und eine nur für die reguläre Fächerkombination. Für die Einstellung wird dann die bessere Note herangezogen.
Grundsätzlich ja! Wichtig hierbei ist jedoch, dass die Boni nicht aufaddiert werden, sondern nur der vorteilhafteste Bonus einer Erweiterung berücksichtigt wird.
Pro Prüfungszeitraum darf das Staatsexamen jedoch nur in einem Erweiterungsfach abgelegt werden.
Wenn das Studium Ihres Erweiterungsfaches nicht Ihren Erwartungen entspricht, können Sie dieses ohne weitere Konsequenzen wieder beenden.
Die LPO I listet am Ende der einzelnen Fächerparagraphen auf, ob für das jeweilige Erweiterungsfach besondere Bedingungen (z. B. erforderliche Studienleistungen) für die Zulassung zum Staatsexamen im Erweiterungsfach notwendig sind. Sind Leistungen zu erbringen, ist eine Immatrikulation erforderlich.
Das Staatsexamen im Erweiterungsfach kann gleichzeitig mit dem Staatsexamen der gewählten Fächer-Kombination (= Fächerexamen) oder jederzeit danach abgelegt werden.
Es ist nicht möglich das Erweiterungsfachexamen vor dem Fächerexamen zu absolvieren.
Eine Erweiterung, bei der im Erweiterungsfach sowohl die Erste als auch die Zweite Staatsprüfung bestanden werden, wird als grundständige Erweiterung bezeichnet.
Wird das Staatsexamen im Erweiterungsfach erst nach Bestehen der Zweiten Staatsprüfung in der Fächerverbindung abgelegt, kann in diesem Fach nicht an der Zweiten Staatsprüfung teilgenommen werden. In diesem Fall liegt eine nachträgliche Erweiterung vor. Als „nachträglich“ in diesem Sinne gilt eine Erweiterung auch dann, wenn auf die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung im Erweiterungsfach freiwillig verzichtet wird, oder wenn die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung in einem bestimmten Fach nicht vorgesehen ist.
Die mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung im Erweiterungsfach nachgewiesene fachliche Qualifikation wird dann erst nach dem Erwerb der Lehramtsbefähigung wirksam.
Das Staatsexamen des Erweiterungsfachs ist identisch mit dem „normalen“ Fächerexamen – aus diesem Grund ist es empfehlenswert die Vorbereitungen ähnlich zu handhaben. Einige Fächer bieten eine Übersicht ausgewählter / empfehlenswerter Veranstaltungen zur Vorbereitung an.
Einen guten Überblick über die inhaltlichen Prüfungsanforderungen für das Staatsexamen bieten die Kerncurricula zu den einzelnen Fächer.
Um sich für ein Erweiterungsfach in Ihrem Lehramtsstudiengang einzuschreiben, beantragen Sie einen Studiengangswechsel. Sie wechseln von Ihren beiden aktuell studierten Fächern zu drei Unterrichtsfächern. Das Formular für diesen Wechsel finden Sie auf der Seite der Studierendenverwaltung der FAU.
Die Regelstudiendauer verlängert sich durch Hinzunahme eines Erweiterungsfaches um zwei Semester. Dies ist v. a. für den Bezug und die Rückzahlungskonditionen von BAföG relevant.
Anders verhält es sich mit der Maximalstudiendauer Ihres Lehramtsstudiums: Hierauf hat die Hinzunahme eines Erweiterungsfaches keinen Einfluss. Sie müssen trotzdem spätestens im Anschluss an die Vorlesungszeit des 12. (Grund-, Mittel- und Realschule) bzw. 14. Semesters (Gymnasium) erstmalig zum Staatsexamen Ihrer Fächerkombination antreten.
Das Examen im Erweiterungsfach kann frühestens gleichzeitig mit dem Fächerexamen oder aber zu jedem späteren Zeitpunkt abgelegt werden. Nach dem Fächerexamen können Sie sich also beliebig viel Zeit für die Vorbereitung auf das Erweiterungsfachexamen nehmen.
Informationsveranstaltungen
Keine bevorstehenden Veranstaltungen.
Fristen
Die Hinzunahme des Erweiterungsfach per Antrag auf Studiengangwechsel ist ab der Rückmeldung bis zum Vorlesungsbeginn möglich.
- Weiterführende Informationen zum Erweiterungsfach auf den zentralen FAU-Seiten
- Informationen des KM zur Berücksichtigung von Erweiterungsfächern bei der Einstellung
Studienberatung | LA GS und MS
90478 Nürnberg