Schriftliche Hausarbeit (Zulassungsarbeit)
Um zum Ersten Staatsexamen zugelassen zu werden, müssen Sie die Schriftliche Hausarbeit nach §29 LPO I – auch Zulassungsarbeit oder Zula – anfertigen und spätestens zur Anmeldung zum Staatsexamen einreichen.
Diese Arbeit ist sowohl Teil des Studiums als auch Teil der Ersten Staatsprüfung. Im Studium wird Ihr Arbeitsaufwand für die Zulassungsarbeit mit 10 LP honoriert – um die Erste Staatsprüfung zu bestehen muss die Arbeit mit mindestens „ausreichend“ bewertet werden. Die Note geht sowohl als Modulnote als auch direkt in die Gesamtnote der Staatsprüfung ein (–> Notenberechnung Staatsexamen).
Bei der Zula handelt es sich um eine ausführlichere schriftliche Ausarbeitung, die erkennen lassen muss, dass Sie zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten befähigt sind.
Thema, Aufbau, Inhalt und Umfang besprechen sie am besten mit der betreuenden Person Ihrer Arbeit, die Sie sich spätestens ein Jahr vor der Anmeldung zum Ersten Staatsexamen suchen sollten. Sie können die Schriftliche Hausarbeit in einem Ihrer Unterrichtsfächer (inkl. Didaktiken), der Grund- bzw. Mittelschulpädagogik oder den EWS anfertigen.
Die Zulassungsarbeit kann
- in einem Fach (Fachwissenschaft oder Fachdidaktik) der gewählten Fächerverbindung oder
- in den Erziehungswissenschaften oder
- auch in einem Gebiet, das nicht einem einzelnen Fach zugeordnet werden kann, sondern das sich auf zwei der Fächer bezieht
gefertigt werden kann. Sie darf nicht im Erweiterungsfach geschrieben werden.
Magister-, Master-, Diplom- und Doktorarbeiten sowie Bachelorarbeiten, die mit mindestens 10 LP bewertet wurden, können als Ersatz für die Zulassungsarbeit vorgelegt werden. Die Arbeit muss dazu unter dem Gesichtspunkt der Anforderungen eines Lehramtsstudiums neu bewertet werden.
Nein, die Zulassungsarbeit muss nicht beim Prüfungsamt angemeldet werden. Sie können nach Absprache mit der Betreuerin oder dem Betreuer direkt anfangen zu forschen/recherchieren und dann zu schreiben. Die jeweiligen Abgabefristen entsprechen den Anmeldefristen für das Staatsexamen, zu dem Sie antreten möchten.
Die Bestätigung über die Abgabe der Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum „Fächerexamen“ beim Prüfungsamt vorliegen und richtet sich deshalb nach dem Anmeldeschluss für die Staatsprüfung. Als grobe Richtlinie kann gelten:
Abgabetermine
- ca. 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst
- ca. 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr (für das Frühjahr 2025: 25. Juli 2024)
Mit Zustimmung der betreuenden Dozentin oder des betreuenden Dozenten kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt (unter dem Reiter „Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit“) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen.
Abgabetermine mit Nachfrist
- 1. April für das Staatsexamen im Herbst
- 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr
Die Zulassungsarbeit geben Sie i. d. R. in zweifacher Ausführung bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer ab. Eines dieser Exemplare wird nach der Korrektur von der Betreuerin oder dem Betreuer mit dem Gutachten an das Prüfungsamt gesandt.
Bei der Abgabe der Arbeit lassen Sie die Empfangsbestätigung unterschreiben und reichen diese unverzüglich beim Prüfungsamt ein.
Am besten Sie fragen Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer, ob und in welcher Form (digitale oder gebundene Version) ggf. weitere Exemplare der Zulassungsarbeit benötigt werden.
Die Zulassungsarbeit kann als Bachelorarbeit anerkannt werden. Dafür muss die Betreuerin oder der Betreuer ein gesondertes Gutachten erstellen: Das entsprechende Formular finden Sie auf der Seite des Prüfungsamtes zum Download.
- In der Regel verfassen Sie die Zulassungsarbeit in deutscher Sprache. Die sprachliche Darstellung wird bei der Beurteilung mitgewertet.
Ausnahmen:- Das Prüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hat vor Anfertigung der Arbeit genehmigt, dass Sie die Arbeit in einer anderen Sprache verfassen.
- Schriftliche Hausarbeiten in den Prüfungsfächern Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Latein, Griechisch, Russisch oder Spanisch dürfen in der jeweiligen Sprache verfasst werden.
- Am Schluss der Hausarbeit müssen Sie in einer eidesstattlichen Erklärung versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen genutzt haben. Wörtliche und inhaltliche Zitate müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und die Quellen benannt werden.
- Falls von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer nicht ausdrücklich anders gewünscht, sollte Ihre Zulassungsarbeit mit einer Klebebindung mit einem leichten Karton als Einband gebunden sein. Auf dieses Deckblatt kleben Sie bitte das vom Prüfungsamt bereitgestellte, schulartspezifische Etikett (nicht mit Klebeband!).
Falls Sie ein individuell gestaltetes Titelblatt verwenden möchten, sollten Sie dieses erst nach dem Einband einfügen. - Wenn Sie die Arbeit fertiggestellt haben, geben Sie bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer i. d. R. zwei Exemplare ab. Eines dieser Exemplare wird nach der Korrektur von der Betreuerin oder dem Betreuer mit dem Gutachten an das Prüfungsamt gesandt.
Am besten Sie fragen Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer, ob und in welcher Form (digitale oder gebundene Version) ggf. weitere Exemplare der Zulassungsarbeit benötigt werden. - Weitere Formvorgaben (z.B. Zeilenabstand, Schrifttyp, Fuß-/Endnoten, Stil der Quellenangaben …) besprechen Sie bitte mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer.
Wenn Sie sich bereits für das Staatsexamen angemeldet haben, geben Sie Frühling oder Herbst des entsprechenden Jahres an.
Falls Sie sich noch nicht angemeldet haben, lassen Sie das Prüfungsdatum frei.
Wenn Sie entschieden haben, in welchem Fachgebiet Sie Ihre Schriftliche Hausarbeit schreiben möchten, können Sie auf den Internetseiten des jeweiligen Fachbereichs nachsehen, ob es dort Themenvorschläge für Zulassungsarbeiten gibt.
Falls nicht, können Sie aktiv auf mögliche Betreuungspersonen zugehen. Häufig ist es empfehlenswert, Dozierende zu wählen, bei denen Sie bereits eine Arbeit verfasst haben. So kennen Sie schon deren Arbeitsweise und Anforderungen und wissen, worauf Sie sich einlassen. Haben Sie bereits Themenvorschläge, so dürfen Sie diese gerne äußern – dies ist aber für das erste Gespräch nicht zwingend erforderlich.
Spätestens ein Jahr vor der Anmeldung zum Staatsexamen werden Thema, Aufbau, Inhalt und Umfang der Arbeit individuell mit der/den prüfungsberechtigen Betreuungsperson/en abgesprochen.
Informationsveranstaltungen
- 22. Januar 202510:00 – 11:00
Zulassungsarbeit und Bachelor im Lehramt – Infos und Antworten | LA RS und GYM
Fristen
Die Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum Staatsexamen in den studierten Fächern (Fächer-Examen) vorliegen und richtet sich deshalb nach dem Anmeldeschluss für die Staatsprüfung. Als grobe Richtlinie kann gelten:
- ca. 01. Februar (mit Nachfrist* 01. April) für das Staatsexamen im Herbst
- ca. 01. August (mit Nachfrist* 01. Oktober) für das Staatsexamen im Frühjahr
Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den genauen Termin für Ihren Examensdurchgang!
*Die Nachfrist kann nur durch die Betreuungsperson bewilligt werden. Diese Bewilligung muss dann dem Prüfungsamt mittels eines Formblatts mitgeteilt werden.