FAQ
- Wie gehe ich vor, wenn ich während der Lehr:werkstatt noch Praxiseinblick in einer zweiten Schulart bekommen möchte?
- Kann ich auch ein Erweiterungsfach studieren, wenn ich bereits Lehrkraft bin?
- Kann ich Praktika auch außerhalb von Bayern absolvieren?
- Ich möchte anstelle von Orientierungs- und pädagogisch-didaktischem Praktikum lieber die Lehr:werkstatt absolvieren. Wie muss ich vorgehen?
- Kann ich mir meinen Nebenjob / meine qualifizierte Ferienarbeit oder ähnliches als Betriebspraktikum anerkennen lassen?
- Muss ich vor Studienbeginn ein Praktikum ableisten?
- Wo gebe ich meine Praktikumsbescheinigungen ab?
- Kann das Staatsexamen (Erste Staatsprüfung) wiederholt werden?
- Wie funktioniert die Anmeldung zum Staatsexamen (Erste Staatsprüfung)?
- Was ist ein „Freiversuch“?