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Kann ich auch ein Erweiterungsfach studieren, wenn ich bereits Lehrkraft bin?

Ja, das ist selbstverständlich möglich. Es handelt sich dann um eine nachträgliche Erweiterung, da das Referendariat ja schon abgeschlossen ist und nur die Erste Staatsprüfung abgelegt wird.

Je nach Fach gibt die LPO I sehr unterschiedliche Vorgaben, welche und wie viele Leistungen zur Zulassung zum Examen nachzuweisen sind. Sind Leistungen nachzuweisen, ist eine Immatrikulation erforderlich, ebenso, wenn zur Vorbereitung auf das Examen freiwillig Veranstaltung besucht werden sollen. Bei einer Vorbereitung in Eigenregie, d. h. ohne Nutzung der Ressourcen der Universität, ist eine Immatrikulation nicht zwingend nötig.

Mit dem Bestehen der Ersten Staatsprüfung haben Sie dann auch die Lehrbefugnis für das Erweiterungsfach erworben.