Kategorien: Zulassungsarbeit
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Wann muss ich die Schriftliche Hausarbeit abgeben?
Die Bestätigung über die Abgabe der Zulassungsarbeit muss bei der Anmeldung zum „Fächerexamen“ beim Prüfungsamt vorliegen und richtet sich deshalb nach dem Anmeldeschluss für die Staatsprüfung. Als grobe Richtlinie kann gelten:
Abgabetermine
- ca. 1. Februar für das Staatsexamen im Herbst
- ca. 1. August für das Staatsexamen im Frühjahr
Bitte beachten Sie: Die genauen Daten können um ein paar Tage variieren – bitte informieren Sie sich für den aktuellen Durchgang immer auf der Seite des Kultusministeriums. Besonders für das Frühjahr-Examen wurde der Anmeldeschluss in den letzten beiden Jahren auf den 25. Juli vorverlegt.
Mit Zustimmung der betreuenden Dozentin oder des betreuenden Dozenten kann eine Nachfrist bewilligt werden. Die Bewilligung der Nachfrist muss dem Prüfungsamt mittels eines Formblattes mitgeteilt werden. Dieses Formblatt wird Ihnen vom Prüfungsamt für GS/MS bzw. RS/GYM (unter dem Reiter „Formulare für die schriftliche Hausarbeit = Zulassungsarbeit“) zum Download bereitgestellt. Den Antrag senden Sie bitte schriftlich und eigenhändig unterschrieben an das zuständige Prüfungsamt. Ein persönliches Erscheinen ist nicht erforderlich. Werden diese Fristen überschritten, erfolgt eine Rückweisung vom Staatsexamen.
Abgabetermine mit Nachfrist
- 1. April für das Staatsexamen im Herbst
- 1. Oktober für das Staatsexamen im Frühjahr