Kategorien: Zulassungsarbeit
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Welche Formalia muss ich bei der Erstellung der Schriftlichen Hausarbeit (Zulassungsarbeit) beachten?
- In der Regel verfassen Sie die Zulassungsarbeit in deutscher Sprache. Die sprachliche Darstellung wird bei der Beurteilung mitgewertet.
Ausnahmen:- Das Prüfungsamt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hat vor Anfertigung der Arbeit genehmigt, dass Sie die Arbeit in einer anderen Sprache verfassen.
- Schriftliche Hausarbeiten in den Prüfungsfächern Englisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Latein, Griechisch, Russisch oder Spanisch dürfen in der jeweiligen Sprache verfasst werden.
- Am Schluss der Hausarbeit müssen Sie in einer eidesstattlichen Erklärung versichern, dass Sie die Arbeit selbstständig verfasst und keine anderen Hilfsmittel als die angegebenen genutzt haben. Wörtliche und inhaltliche Zitate müssen deutlich als solche gekennzeichnet sein und die Quellen benannt werden.
- Falls von Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer nicht ausdrücklich anders gewünscht, sollte Ihre Zulassungsarbeit mit einer Klebebindung mit einem leichten Karton als Einband gebunden sein. Auf dieses Deckblatt kleben Sie bitte das vom Prüfungsamt bereitgestellte, schulartspezifische (GS/MS bzw. RS/GYM) Etikett (nicht mit Klebeband!).
Falls Sie ein individuell gestaltetes Titelblatt verwenden möchten, sollten Sie dieses erst nach dem Einband einfügen. - Wenn Sie die Arbeit fertiggestellt haben, geben Sie bei Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer i. d. R. zwei Exemplare ab. Eines dieser Exemplare wird nach der Korrektur von der Betreuerin oder dem Betreuer mit dem Gutachten an das Prüfungsamt gesandt.
Am besten Sie fragen Ihre Betreuerin oder Ihren Betreuer, ob und in welcher Form (digitale oder gebundene Version) ggf. weitere Exemplare der Zulassungsarbeit benötigt werden. - Weitere Formvorgaben (z.B. Zeilenabstand, Schrifttyp, Fuß-/Endnoten, Stil der Quellenangaben…) besprechen Sie bitte mit Ihrer Betreuerin oder Ihrem Betreuer.