Wie gehe ich vor, wenn ich während der Lehr:werkstatt noch Praxiseinblick in einer zweiten Schulart bekommen möchte?

Wie gehe ich vor, wenn ich während der Lehr:werkstatt noch Praxiseinblick in einer zweiten Schulart bekommen möchte?

Laut LPO I muss das Orientierungspraktikum an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten abgeleistet werden, wovon mindestens eine Woche des Praktikums an einer Mittelschule oder an einem Förderzentrum stattfinden muss. Diese Pflicht gilt allerdings nicht für die Teilnehmenden der Lehr:werkstatt.

Dennoch wird empfohlen, im Rahmen der Lehr:werkstatt freiwillig 1 Woche Praktikum an einer Mittelschule oder in einem Förderzentrum zu absolvieren, da Praxiseinblicke an verschiedenen Schularten sehr gewinnbringend sind.

Studierende nehmen hierfür eigenständig Kontakt mit der gewünschten Mittelschule bzw. mit dem gewünschten Förderzentrum auf.

Die zweite Blockphase ist hierfür ein geeigneter Zeitpunkt.

Es können maximal 20 Unterrichtsstunden an der anderen Schule für die Lehr:werkstatt angerechnet bzw. im Logbuch eingetragen werden.