Wie lange nach dem Examen kann/soll ich mich rückmelden?
Bei der Anmeldung zum Examen müssen Sie immatrikuliert sein.
Das Examen selbst findet dann in den Semesterferien statt und zieht sich – im Falle von mündlichen/praktischen Prüfungen – sogar bis ins darauffolgende Semester hin, in dem Sie dann auch die Ergebnisse mitgeteilt bekommen.
Vor diesem Hintergrund ist es meist sinnvoll, sich für dieses Semester noch einmal zurückzumelden, auch, um im Falle des Nichtbestehens die universitären Einrichtungen und Portale weiterhin in vollem Umfang nutzen zu können. Diese Rückmeldung ist aber freiwillig.